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Das Weltkulturerbe - The World-Cultural-Heritage

Welt

Die Grundlage allen Lebens.......


Ursula Kaiserin, Rübenkoppel 1, 23564 Lübeck

An das Gesundheitsamt Lübeck

Sophienstr. 2-8


23560 Lübeck


Lübeck, 19. Mai 2002


Befehl Ihrer Kaiserin/ Gas, Öl und Strom/ Verteiler an alle Haushalte.

 

Sehr geehrte Herrschaften des Kleingartenvereins!

Sie sollten nun bereits informiert worden sein darüber, dass die geborene Kaiserin aus der Hohewarte I, Rosenweg, Parzelle 34/35 kommt und in Ihrer Freizeit einen doppelten Kleingarten 33/34 bearbeitet, wobei nun durch Ihre Vorstandsmitglieder eine Kündigung eines der beiden Gärten ins Haus steht.

Folgende Auflagen erhalten Sie als Vorstandsmitglieder, die Sie umgehend in die Tat umsetzen werden, damit Sie wissen, wer Sie sind und was Ihre Kaiserin eigentlich von Ihnen hält.

Auflagen:

Ein Kleingärtner hat seinen Garten hauptsächlich aus eigener Körperkraft zu bearbeiten.

Sie werden veranlassen, dass die Pflanzen in Zukunft durch das Pumpen von Wasser und anschließend durch das Gießen mit der Gießkanne versorgt werden.

Der Rasen wird ebenfalls mit einem Handrasenmäher gemäht und die Hecken mit einer Handheckenschere geschnitten werden.

Die Zierteiche und Zierbecken sind unverzüglich abzubauen und zuzuschütten, da die Gefahr besteht, dass unbeaufsichtigte Kleinkinder hineinfallen und ertrinken könnten. Zusätzlich wird der Gartennachbar durch solche Anlagen im hohen Maße durch Insekten, besonders durch Mücken belästigt und ggf. gestochen.

Die Toiletten werden so einzurichten sein, dass zu keinem Zeitpunkt eine Belästigung durch Gerüche entstehen kann, sei es auch nur durch die entsprechend angewandten Pulver.

Die Zeit des Fressgelages durch die Grillfeten ist ebenfalls vorbei.

Es ist in Zukunft verboten, einen Grill in einem Garten aufzustellen und zu benutzen.

Der Gartennachbar muss, besonders wenn die Luft im Hochsommer schon fast steht, den Rauch schlucken, möglicherweise von mehreren Seiten gleichzeitig und ist dann gezwungen, den Garten zu verlassen.

Diese erhebliche Belästigung wird in Zukunft nur durch eine Sondergenehmigung für besondere Anlässe gestattet und zusätzlich durch Absprache mit der gesamten Nachbarschaft zu regeln sein.

Auch wird durch diese Auflage die zunehmend verbreitete Essgewohnheit, die für manch einen schon fast zu einer Sucht geworden ist, unterbunden.

Nicht nur durch das Grillen von beispielsweise Wurst und Fleisch wird die Umwelt belastet, sondern besonders durch die Verbrennung der Gartengehölze und sonstiger Gegenstände.

Für diese Zwecke werden Sie als Vorstandsmitglieder eines Kleingartenvereins eine umweltfreundliche Verbrennungsanlage aufstellen, die jedem Kleingartenpächter zugänglich zu machen ist.

Die Stromzufuhr für Hobbykleingärtner wird gestrichen, nur in Ausnahmefällen wegen Alter oder Krankheit eines Kleingärtners ist die Benutzung von elektrischen Pumpen, Rasenmähern und Heckenscheren gestattet.

Die Nutzung sämtlicher Verbrennungsmotoren ist wegen hoher Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung als auch wegen der umliegenden Tierwelt streng verboten.

Es ist für Ruhe zu sorgen, die sich hauptsächlich auf die Nutzung von elektrischen und elektronischen Geräten wie Rundfunk- und Fernsehgeräte bezieht und in keinem Falle falsch ausgelegt werden darf, denn die Kinder dürfen und müssen Platz und Raum zum Spielen vorfinden.

Unterhaltungen über den Zaun gehören ebenfalls zum Leben wie auch das Lachen.

Es ist streng verboten, Hunde und Katzen in einen Kleingarten zu bringen, um mit dem Tier lautstark zu kommunizieren, sodass die Nachbarschaft dadurch ganz erheblich gestört und belästigt wird.

Für diese Art von Tierliebe liegt ein entsprechendes Schreiben bereit, welches Ihre Kaiserin noch zurückhält.*

Die Stromzufuhr für die Anwohner wird in Zukunft genau bemessen werden; das Gleiche gilt selbstverständlich nicht nur für die Kleingartenanlagen, sondern für die gesamten Haushalte weltweit.

Jeder Haushalt erhält monatlich festgelegte Stromeinheiten zur Verfügung, welche durch ein Stromzählerlimit kontrolliert werden können und dieses Limit nicht überschritten werden kann, da der Strom bei Verbrauch des Limits automatisch abgestellt werden muss.

Erst im Folgemonat steht dann der Strom wieder zur Verfügung.

Sollte ein Haushalt gut gewirtschaftet haben, wird nicht das erneute Limit entsprechend gekürzt oder dazu addiert, sondern dieser Haushalt erhält monatlich die noch verbliebenen Einheiten als Gutschrift erstattet und zwar durch eine doppelt hohe Vergütung der Kosten, da dieser Strom für wirtschaftliche oder öffentliche Zwecke genutzt werden kann und sich diese doppelte Vergütung dadurch wieder rechnet.

Alte und Kranke erhalten ein entsprechend höheres Stromlimit.

Hausfrauen werden bitte entsprechend tätig werden müssen, da sonst der Kühlschrank, das Fernsehgerät oder das Radio, der Haarföhn als auch die Waschmaschine nicht mehr funktionieren werden.

Bezüglich der Hausfrauentätigkeit liegt bereits ein Schreiben vor, welches eine reelle Vergütung einer Frau und Mutter beinhaltet.

Die Öl- und Gasversorgung werden Sie ebenfalls für jeden Haushalt genau bemessen und dementsprechend Alte und Kranke sowie ganz große Ausnahmen, wie die Person Ihrer Kaiserin als auch die Schwester Ihrer Kaiserin dabei zu berücksichtigen haben.

Das Kaminholz, Kohle und Briketts sind entsprechend einzuteilen und zu verteilen.

Die Begründung dieser Auflagen holen Sie sich bitte von den Vorstandsmitgliedern eines bestimmten Kleingartenvereins ein.* (Nicht mehr aktuell.)

19.04.2011

Für Pächter, die in den Kleingartenanlagen bereits wohnhaft sind, gilt die Strom-Satzung eines Haushaltes.

i. A.

Anlage 

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